Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich und Anmeldung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Hundeschule Team Hund, insbesondere für Einzeltrainings, Beratungstermine, Gruppenstunden, Social Walks und mehrwöchige Kurse.
Die Anmeldung zu einem Angebot kann schriftlich per E-Mail, über das Online-Anmeldeformular oder – soweit angeboten – mündlich bzw. telefonisch erfolgen.
Mit der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die gebuchte Leistung ab. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Hundeschule Team Hund zustande.
Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen zu haben und zu akzeptieren.
Für einzelne Angebote können ergänzende Teilnahmebedingungen gelten. Diese werden dem Teilnehmer bei der Anmeldung bzw. in der jeweiligen Angebotsbeschreibung mitgeteilt.
Preise und Zahlung
Die jeweils gültigen Preise sind in den jeweiligen Angeboten auf der Website von Team Hund angegeben.
Mit Zustandekommen des Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Die Zahlung kann, sofern nicht anders vereinbart, per Überweisung oder in bar erfolgen.
Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Absagen und Verschiebungen durch den Teilnehmer
Einzeltraining, Erstgespräch, Alltagstraining und Social Walks:
Eine Absage oder Verschiebung eines Einzeltrainings, Erstgesprächs, Social Walks oder einer einzelnen Teilnahme am Alltagstraining ist bis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Die Absage kann per E-Mail, WhatsApp, telefonisch oder auf der Mailbox erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Absage bei Team Hund.
Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die vereinbarte Vergütung berechnet.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht bei einer verspäteten Absage oder bei Nichterscheinen nicht. Ein Ersatztermin kann nach Möglichkeit und nach vorheriger Absprache angeboten werden.
Mehrwöchige Kurse:
Die Anmeldung zu einem mehrwöchigen Kurs, insbesondere zur Welpengruppe oder Junghundegruppe, erfolgt verbindlich für die gesamte ausgeschriebene Kursdauer.
Eine kostenfreie Stornierung des gesamten Kurses ist bis spätestens 5 Tage vor Kursbeginn möglich.
Bei einer späteren Stornierung kann die Kursgebühr ganz oder teilweise als Ausfallvergütung berechnet werden, sofern der frei gewordene Platz nicht anderweitig vergeben werden kann.
Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Hundeschule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Absage einzelner Kursstunden durch den Teilnehmer berechtigt nicht zu einer anteiligen Erstattung oder Reduzierung der Kursgebühr.
Ein Nachholen einer versäumten Kursstunde ist nach vorheriger Absprache und nur bei einem passenden freien Platz in einer anderen Gruppe möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Ein vorzeitiger Abbruch eines laufenden Kurses durch den Teilnehmer berechtigt grundsätzlich nicht zu einer anteiligen Erstattung oder Reduzierung der Kursgebühr. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder mehrere weitere Kursstunden nicht mehr wahrgenommen werden.
Eine abweichende Regelung oder Reduzierung der Kursgebühr aus Kulanz kann im Einzelfall vereinbart werden. Hierauf besteht kein Anspruch.
Absagen und Änderungen durch die Hundeschule
Muss ein Einzeltraining aufgrund einer Verhinderung der Hundeschule ausfallen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Bereits gezahlte Vergütungen werden für die ausgefallene Leistung nicht zusätzlich berechnet bzw. auf einen Ersatztermin angerechnet.
Muss eine Kursstunde aufgrund einer Verhinderung der Hundeschule ausfallen, wird die Stunde nach Möglichkeit nachgeholt. Die Kursdauer kann sich dadurch entsprechend verlängern.
Ist ein angemessener Nachholtermin nicht möglich, wird die ausgefallene Kursstunde nicht berechnet bzw. die entsprechende Vergütung erstattet.
Die Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Die Hundeschule kann eine Trainingsstunde absagen, wenn die Durchführung aufgrund der Wetterbedingungen oder anderer Umstände nicht verantwortbar oder zumutbar ist.
Die Hundeschule kann Trainingsorte, Trainingszeiten oder Trainingstage aus organisatorischen Gründen in angemessenem Umfang ändern. Die Teilnehmer werden über Änderungen rechtzeitig informiert.
Die Hundeschule ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn:
der Teilnehmer den Unterricht trotz Aufforderung erheblich oder wiederholt stört,
der Teilnehmer trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist,
der Teilnehmer oder sein Hund andere Teilnehmer, deren Hunde oder die Trainerin erheblich gefährdet,
der Teilnehmer gegen tierschutzrechtliche Vorschriften verstößt oder
eine weitere Durchführung des Trainings aus sonstigen wichtigen Gründen unzumutbar ist.
Im Fall einer Kündigung durch die Hundeschule werden bereits erbrachte Leistungen berechnet. Für noch nicht erbrachte Leistungen wird eine bereits gezahlte Vergütung anteilig erstattet, soweit kein Anspruch der Hundeschule auf Ersatz eines entstandenen Schadens besteht.
Teilnahmevoraussetzungen und Mitwirkungspflichten
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund über einen altersgerechten Impfschutz verfügt. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) sind zu beachten.
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund über eine ausreichende Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt und – soweit gesetzlich erforderlich – ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist.
Die Hundeschule kann im Einzelfall die Vorlage eines Impfpasses, eines Versicherungsnachweises oder einer behördlichen Anmeldung verlangen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Hundeschule vor Beginn des Trainings über ansteckende Erkrankungen, gesundheitliche Auffälligkeiten oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Teilnahme am Training relevant sein können.
Ein Hund mit einer ansteckenden Erkrankung oder einem entsprechenden Verdacht darf nicht am Gruppentraining teilnehmen. Die Hundeschule kann bei gesundheitlichen Auffälligkeiten einen vorübergehenden Ausschluss vom Training aussprechen.
Chronische Erkrankungen, körperliche Einschränkungen oder regelmäßig benötigte Medikamente des Hundes sind der Hundeschule vor Beginn des Trainings mitzuteilen, soweit sie für die Durchführung des Trainings relevant sein können.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Hundeschule vor Beginn des Trainings über bekannte Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere ausgeprägte Aggressivität, Ängstlichkeit oder problematisches Verhalten gegenüber Menschen oder anderen Hunden, zu informieren.
Die Hundeschule ist vor Beginn der jeweiligen Trainingsstunde über die Läufigkeit einer Hündin zu informieren.
Die Hundeschule kann einen Hund von einer Gruppenstunde ausschließen, wenn aufgrund seines Gesundheitszustandes, seines Verhaltens oder anderer Umstände eine Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung anderer Teilnehmer oder Hunde zu erwarten ist.
Verantwortung und Haftung
Der Teilnehmer bleibt während des gesamten Trainings Halter und Aufsichtsperson seines Hundes und ist für dessen Verhalten verantwortlich.
Der Teilnehmer hat die Anweisungen der Hundeschule im Umgang mit seinem Hund zu beachten und seinen Hund entsprechend zu sichern und zu führen.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Die Hundeschule haftet für Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Hundeschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Hundeschule nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet die Hundeschule nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die Haftung des Teilnehmers als Hundehalter für Schäden, die durch seinen Hund verursacht werden, bleibt unberührt.
Wird ein Hund auf ausdrückliche Anweisung der Hundeschule von der Leine genommen, bleibt der Teilnehmer für die gesetzlich bestehende Halterhaftung verantwortlich. Die Entscheidung der Hundeschule, einen Hund von der Leine zu nehmen, führt nicht zu einer Übernahme der Halterverantwortung durch die Hundeschule.
Keine Erfolgsgarantie
Die Hundeschule schuldet die Durchführung der vereinbarten Trainings- und Beratungsleistungen, nicht das Erreichen eines bestimmten Ausbildungs- oder Verhaltensziels.
Der Trainingserfolg hängt unter anderem von den individuellen Voraussetzungen des Hundes, seinem Alter, Gesundheitszustand, Verhalten und Lernverhalten sowie von der konsequenten Umsetzung der Trainingsinhalte durch den Halter im Alltag ab.
Die Hundeschule gestaltet das Training nach fachlichen Gesichtspunkten und orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten des jeweiligen Hundes und Halters.
Foto- und Videoaufnahmen
Während des Trainings können zu Dokumentations- oder Ausbildungszwecken Foto- oder Videoaufnahmen entstehen.
Die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen, auf denen Teilnehmer erkennbar abgebildet sind, erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
Eine Einwilligung in die Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Training.
Eigene Foto- oder Videoaufnahmen während des Trainings dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der Hundeschule erstellt werden. Die Rechte anderer Teilnehmer und deren Hunde sowie die Vertraulichkeit des Trainings sind zu beachten.
Datenschutz
Im Rahmen der Anmeldung und Durchführung des Trainings werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies für die Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags erforderlich ist.
Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind der Datenschutzerklärung von Team Hund zu entnehmen.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen der Hundeschule und dem Teilnehmer haben Vorrang vor diesen AGB.
Stand: 07/2026